Reform muss zu bedarfsgerechter und verlässlicher Grundlage der Krankenhausfinanzierung führen

Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser unterstützt die Gemeinsame Resolution der Bundesebene

(04.09.2014)Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat und Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßen zusammen mit weiteren Verbänden der Träger und Berufe des Krankenhauswesens in einer gemeinsamen Resolution die Absicht der Regierungskoalition und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, eine Reform der Finanzierung der Krankenhäuser durchzuführen. Die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser schließt sich den Inhalten dieser Resolution an und unterstützt diese ebenfalls.

In Niedersachsen schreibt die Hälfte der Krankenhäuser rote Zahlen. Über 2 Drittel sind nicht mehr in der Lage, in ihre Zukunft und damit in die Zukunft einer hochwertigen flächendeckenden Patientenversorgung zu investieren. Seit Jahren müssen die Krankenhäuser aus dem laufenden Betrieb heraus Mehrkosten, die aus Tarifsteigerungen folgen, durch Einsparungen „erwirtschaften“, weil sie nicht refinanziert werden. Die „Personalkosten-Schere“ geht immer weiter auseinander. Demgegenüber steht ein stetig steigender medizinischer Leistungsbedarf der älter werdenden Bevölkerung, gepaart mit höchsten Ansprüchen an die medizinische Leistungsfähigkeit, an die Qualität und an die Patientensicherheit.

Die Finanzierung der Krankenhäuser auch in Niedersachsen muss auf eine bedarfsgerechte und berechenbare Grundlage gestellt werden. Aus diesem Grund unterstützt die Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser die gemeinsame Resolution auf Bundesebene, in welcher die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu aufgerufen wird, dringend erforderliche Anpassungen und Neuausrichtung in den gesetzlichen Grundlagen der Reform der Krankenhausfinanzierung zu berücksichtigen.

  • Insbesondere müssen dazu die gesetzlichen Vorgaben, die der Refinanzierung der tatsächlichen Personalkostensteigerungen entgegenstehen, konsequent beseitigt werden, damit auch weiterhin eine ausreichende Anzahl qualifizierter Ärztinnen und Ärzte und professioneller Pflegekräfte in den Krankenhäusern gesichert werden kann.
  • Die Krankenhausfinanzierung muss zukünftig verzögerungsfrei auf kurzfristige Kostensteigerungen reagieren.
  • Die von der Politik ausgerufene Qualitätsoffensive in der Krankenhausversorgung setzt eine qualitätssichernde Finanzierung voraus.
  • Die unzureichende Bereitstellung von Investitionsmitteln durch die Bundesländer und damit die Gefährdung der Zukunftsperspektive und Innovationsfähigkeit der Krankenhausmedizin in Deutschland muss beseitigt werden.

Weitere Informationen:

  • Dr. Gerhard Tepe, Vorsitzender der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511) 3 07 63-0
  • Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511) 3 0763 49

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