Krankenhäuser bereit für weitere Reformschritte des Landes

Hannover 20.04.2023

Anlässlich eines heute vorgestellten Rechtsgutachtens zur geplanten Krankenhausreform des Bundes weist die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) darauf hin, dass Niedersachsen seine Vorreiterrolle bei der Krankenhausplanung weiterhin wahrnehmen sollte. Die Rechtslage zur Zuständigkeit wird in dem Gutachten nochmals klargestellt.

 

„Von dem vorgelegten Rechtsgutachten geht ein wichtiges Signal auch für Niedersachsen aus. Maßgeblich für die Krankenhausplanung bleibt das Niedersächsische Krankenhausgesetz auf Grundlage von Vorarbeiten der Enquetekommission des Landtags. Das Land Niedersachsen nimmt seine Verantwortung für die Krankenhausplanung vorbildlich wahr und wird zu Recht für seine bundesweite Vorreiterrolle gelobt. Diesen Weg gilt es nun weiter konsequent zu beschreiten“, sagt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Die Krankenhäuser werden den Reformprozess auf Landesebene konstruktiv begleiten und warten jetzt auf das angekündigte Inkrafttreten der Niedersächsischen Krankenhausverordnung“, so Engelke.  

 

In Auftrag gegeben wurde das heute in Berlin vorgestellte Rechtsgutachten von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die drei Länder hatten das Gutachten bei Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg beauftragt, damit geprüft wird, ob die von der Regierungskommission unterbreiteten Vorschläge für eine Krankenhausreform mit dem Grundgesetz und hier insbesondere mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern vereinbar sind.

 

Hintergrund:

In Niedersachsen hat eine Enquetekommission des Landtags in über zweijähriger Arbeit umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung abgegeben. Der Landtag hat auf dieser Grundlage Beschlüsse gefasst, u. a. die Anfang 2023 in Kraft getretene Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Als nächster Schritt ist die Konkretisierung des NKHG durch die Niedersächsische Krankenhausverordnung (NKHV) vorgesehen. Der Entwurf der NKHV wurde im Dezember 2022 in das Stellungnahmeverfahren gegeben. Mit einem Inkrafttreten ist in Kürze zu rechnen.

 

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
  E-Mail: schucht@nkgev.de

  Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

Zurück