Investitionen in Krankenhäuser sind Investitionen in die Zukunft

Hannover 03.07.2023

Die heute von der Landesregierung vorgestellten Ergebnisse der Haushaltsklausur werden von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) ausdrücklich begrüßt. Mit den nun in Aussicht gestellten zusätzlichen Investitionsmitteln bekennt sich das Land Niedersachsen deutlich zu seiner Verantwortung zur Weiterentwicklung der Kliniklandschaft, die mit dem neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz Anfang dieses Jahres begonnen wurde. 

„Die angekündigte Erhöhung der Krankenhausinvestitionen ist ein richtiger und konsequenter Schritt hin zu dem geplanten Umbau der Kliniklandschaft im Zuge der Krankenhausreform auf Bundes- und Landesebene“, betont der Vorstandsvorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag.

Der Investitionsstau im Bereich Krankenhausbau in Niedersachsen beträgt aktuell 3 Mrd. Euro. Neben einer deutlichen Anhebung und Verstetigung der jährlichen Investitionen ist das nunmehr angekündigte Sondervermögen daher dringend erforderlich. Die notwendigen Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Umsetzung zukunftsweisender Projekte zur Verbesserung der Versorgung erfordern Planbarkeit und Verlässlichkeit bei der Finanzierung.

„Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind bereit für die Weiterentwicklung und Gestaltung einer zukunftsfähigen Versorgungsstruktur“, sagt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. Beleg hierfür sind landesweit zahlreiche Anträge für Krankenhausbauprojekte, auch für Fusionen und Standortzusammenlegungen. „Das Land greift diese Bereitschaft durch die Anhebung der Investitionsmittel sowie das angekündigte Sondervermögen aktiv auf“, so Engelke.

„Jetzt liegt der Ball bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach, für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung zu sorgen. Hier fehlt noch immer eine Zusage zu dem auch von Niedersachsens Sozialminister Dr. Philippi geforderten Vorschaltgesetz zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser. Es wäre fatal, wenn Krankenhäuser, die sich längst auf den Weg gemacht haben, Versorgung zukunftsfähig zu gestalten, zwar Investitionen vom Land in Aussicht gestellt bekommen, aber wegen der mangelhaften Finanzierung durch den Bund in die Insolvenz gehen müssen“, so Engelke.

Zum Hintergrund:

  • Für Krankenhäuser gilt die sogenannte „Duale Finanzierung“. Die Krankenkassen vergüten nach bundeseinheitlichen Regeln die laufenden Betriebskosten vornehmlich mittels Fallpauschalen. Die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen wie Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, Medizintechnik und Informationstechnologie ist Aufgabe des Landes.
  • Die Defizite der Krankenhäuser durch mangelhafte Betriebskostenfinanzierung summieren sich in Niedersachsen bis Ende 2023 auf ca. 750 Mio. Euro.
  • Die bisherigen Landesmittel für Investitionen haben viele Jahre lang lediglich die Hälfte des jährlichen Bedarfs gedeckt, sodass ein erheblicher Investitionsstau (aktuell 3 Mrd. Euro) entstanden ist. Der Landtag hatte in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, dass die Investitionsquote auf 8 Prozent des Volumens der Betriebskosten angehoben werden soll (bislang liegt die Quote bei unter 4 Prozent). Die aktuellen Baupreissteigerungen machen eine Dynamisierung dieser Mittel notwendig. Sonderprogramme für Investitionen in Klimaschutz oder Digitalisierung sind in dieser Summe nicht enthalten.

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
  E-Mail: schucht@nkgev.de

  Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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