Reform zum Nulltarif wird nicht funktionieren

Hannover 11.07.2023

Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind bereit für den angekündigten Strukturwandel. Die Weichen hierfür wurden in Niedersachsen bereits gestellt. Allerdings fehlen den gestern von Bund und Ländern verabschiedeten Eckpunkten für die geplante Krankenhausreform aus Sicht der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) wesentliche Voraussetzungen. Insbesondere die fehlende Verständigung auf ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser stellt die Erfolgsaussichten für einen geordneten Umbau der Krankenhauslandschaft infrage und widerspricht den Reformzielen.

„Angesichts der vielfältigen Probleme und massiven wirtschaftlichen Schieflage der Krankenhäuser ist eine Reform unbestritten notwendig. Eine erfolgreiche Reform setzt jedoch zwingend eine solide Ausgangsbasis voraus. Die aufgelaufenen Defizite müssen in einem Vorschaltgesetz aufgefangen werden. Eine nur unverbindliche Prüfung finanzieller Hilfen reicht nicht aus. Die Krankenhäuser benötigen jetzt Planungssicherheit. Außerdem muss Klarheit über die Finanzierung der Investitionen in erforderliche Strukturmaßnahmen herrschen“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Eine Reform, die im Kern lediglich auf die Schließung von Krankenhäusern zielt und die keinerlei zusätzliche Investitionen vorsieht, wird nur eines erreichen: Eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten und eine höhere Belastung der Mitarbeitenden“, warnt Engelke.

Darüber hinaus ist allen Beteiligten klar, dass der angestrebte Umbau der Kliniklandschaft sehr viel Geld kosten wird. Der Strukturwandel wird absehbar einen Neu- und Umbau sowie in Teilen den Abbau von Krankenhäusern nach sich ziehen. Für diesen Transformationsprozess braucht es zwingend ein Investitionsprogramm bzw. einen Strukturfonds. Bund und Länder müssen sich deshalb schnellstmöglich dazu bekennen, die geplante Krankenhausreform auf ein solides finanzielles Fundament zu stellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht von einem Investitionsvolumen in der Größenordnung von 24 Mrd. bis 50 Mrd. Euro bundesweit für die erforderlichen Strukturmaßnahmen aus. Dies muss zwingend in dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform berücksichtigt werden, der im Sommer auf Basis der geeinten Eckpunkte erarbeitet werden soll.

„Eine Krankenhausreform mit dem Rotstift ist zum Scheitern verurteilt. Ein Mehr an Qualität erfordert gezielte Investitionen in die notwendigen Strukturen. Die theoretische Gleichung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ‚weniger Krankenhäuser gleich mehr Qualität‘ geht in der Realität nicht auf“, so Engelke. „Die Versuche von Minister Lauterbach, auf die Probleme der Krankenhäuser mit seinem Mantra der geplanten Strukturreform zu antworten, werden sehr schnell zu einem bösen Erwachen führen. Man kann nicht aus immer weniger mehr machen. Unsere große Sorge ist, dass der – offensichtlich gewollte – kalte Strukturwandel ins Chaos führt“, so Engelke.

Die NKG erkennt an, dass sich Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Philippi aktiv in die Reformgespräche mit dem Bund eingebracht und mit großem Engagement und Sachverstand für die Belange der Kliniken eingesetzt hat. „Jetzt liegt der Ball bei Bundesgesundheitsminister Lauterbach, für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung des Bundes zu sorgen, damit die Krankenhäuser die Reform in zwei Jahren überhaupt noch erleben“, unterstreicht Engelke.

Die Krankenhäuser erwarten, dass das Land Niedersachsen im Hinblick auf die notwendige Ausfinanzierung der bundesweiten Reform seine vorausschauende und pragmatische Position beibehalten wird. Es ist entscheidend, dass die Krankenhäuser schnellstmöglich Planungssicherheit hinsichtlich der künftigen Strukturen und finanziellen Rahmenbedingungen erhalten. Auf Landesebene muss die angekündigte Niedersächsische Krankenhausverordnung möglichst bald in Kraft treten.

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
  E-Mail: schucht@nkgev.de

  Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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