Krankenhäuser maßlos enttäuscht von den nicht eingehaltenen Versprechungen

Hannover 22.03.2024

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bewertet die heutige Entscheidung des Bundesrats als absolute Ent-Täuschung.

„Alle unsere Befürchtungen haben sich bestätigt“, stellt Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG fest. „Seit Monaten werden sowohl die Krankenhäuser als auch die Länder vom Bundesgesundheitsminister hingehalten.

Eine Zustimmung des Landes Niedersachsen zu dem heute verabschiedeten Krankenhaustransparenzgesetz war mit der Zusage des Bundesgesundheitsministers verbunden, dass die Krankenhäuser einen – anteiligen – Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 erhalten. Hierfür sollte – nach Aussagen von Gesundheitsminister Dr. Philippi vom 22. Februar vom 2024 „der Landesbasisfallwert auf eine realistische Basis nach oben hin angepasst werden.“ 

 

Diese Zusage wurde nicht eingehalten.

 

Erst am vergangenen Freitag hatte sich die „Niedersächsische Allianz für die Krankenhäuser“ direkt an den niedersächsischen Ministerpräsidenten gewandt und an ihn appelliert, für eine konkrete Unterstützung in Form von Verbindlichkeit und Klarheit hinsichtlich der dringend notwendigen Finanzhilfen für die Kliniken zu sorgen. „Dringend erforderlich ist eine basiswirksame Erhöhung der Landesbasisfallwerte und der Krankenhausvergütungen um 4 Prozent im Jahr 2024“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

 

„Erneut zeigt sich, dass das Vertrauen der Krankenhäuser in die Versprechungen des Bundesgesundheitsministers enttäuscht wird“, stellt Dr. Aldag fest. „In der entscheidenden Frage zur wirtschaftlichen Absicherung der Kliniken gibt es keine konkrete inhaltliche Festlegung, weiterhin nur die in ihrer Wirkung maßlos überschätzten Liquiditätshilfen. Die bisher schöngerechneten Schaufenster-Milliarden werden die massiven Probleme der Krankenhäuser nicht lösen.“

 

„Es gibt weiterhin jederzeit die Möglichkeit für den Bundesgesundheitsminister, die versprochene Vergütungsanhebung für die Krankenhäuser in einem der aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen“, erläutert Engelke. „Er muss es nur tun. Und zwar jetzt.“

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
  E-Mail: schucht@nkgev.de
  Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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