Ausbildungsbudget 2024

Datenübermittlung nach § 21 KHEntgG (Datei „Ausbildung“)

Übermittlung der Datei „Ausbildung“ nach § 21 KHEntgG

Gemäß § 21 KHEntgG sind die Daten für das Datenjahr 2023 spätestens bis zum 31. März 2024 von den Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Ausbildene Krankenhäuser übermitteln auch die Datei „Ausbildung“. Die NKG hat Ausfüllhinweise erstellt.

Bezug: NKG-Mitteilungen 0090/2024