Krankenhaus- und Gesundheitspolitik
Nachfolgend finden Sie grundlegende Verbandspositionen der NKG zu ausgewählten Themen. Tagesaktuelle Statements und Bewertungen der NKG zu Krankenhaus- und Gesundheitspolitik sind im Pressebereich verfügbar.

Forderungen an die neue Bundesregierung
Die Krankenhäuser sind ein existenzieller Bestandteil der Daseinsvorsorge und das Rückgrat der medizinischen Versorgung im Flächenland Niedersachsen. Dennoch ist die wirtschaftliche Situation der niedersächsischen Kliniken dramatisch und verschärft sich infolge fehlender Stabilisierungsmaßnahmen der Politik zusehends.
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Krankenhäuser gerade in folgenden Punkten dringender Handlungsbedarf für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags:
Inflationsausgleich
Die nachweisbare und allgemein nicht bestrittene systematische Inflationslücke in den Krankenhausentgelten – insbesondere in den Jahren 2022/2023 – und die dadurch entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser ist schnellstmöglich zu beenden. Eine auskömmliche und faire Finanzierung der Krankenhäuser ist für die Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich essenziell. Daher ist es notwendig, die Krankenhausvergütungen 2025 dauerhaft um 4 Prozent anzuheben.
Faire Finanzierung
Die Finanzierung von Krankenhausleistungen in Form der Fallpauschalen ist für die Krankenhäuser nicht auskömmlich. Eine Anpassung des Vergütungssystems ist daher unerlässlich. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) eingeführte Vorhaltevergütung löst die Probleme der derzeitigen Finanzierungsystematik allerdings nicht: Das vorhandene Budget wird nur anders verteilt – ist aber noch immer fallzahlabhängig. Daher ist die Vorhaltevergütung unverzüglich auszusetzen und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu zu bewerten und zu entwickeln.
Krankenhausplanung bleibt Ländersache
Die Vorgaben der Krankenhausreform (KHVVG) für die Krankenhausplanung bilden die Versorgungssituation im Flächenland Niedersachsen nicht vollständig ab. Eine landesbezogene Krankenhausplanung muss den Planungsbehörden „Beinfreiheit“ einräumen. Daher sind die mit dem KHVVG vorgesehenen bundeseinheitlichen Planungsvorgaben in Form von Leistungsgruppen nach dem Vorbild des NRW-Modells mit ausreichenden und dauerhaften Öffnungsoptionen für die Länder auf den Weg zu bringen. Alle aktuell über das NRW-Modell hinausgehenden Vorgaben müssen ausgesetzt und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewertet werden.
Bürokratiebelastung verringern, Vertrauenskultur stärken
Zu viel Bürokratie im Krankenhaus schadet den Patientinnen und Patienten sowie dem ärztlichen und pflegerischen Personal. In niedersächsischen Krankenhäusern verbringen Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte durchschnittlich rund drei Stunden täglich mit Dokumentationsarbeiten. Folglich müssen alle Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen, die den Krankenhäusern in den vergangenen Jahren ohne jeglichen Mehrwert auferlegt wurden, konsequent abgeschafft werden. Wenn die bürokratische Arbeit um nur eine Stunde pro Tag verringert würde, ständen rechnerisch mehr als 1.700 Vollkräfte im ärztlichen und etwa 4.000 Vollkräfte im Pflegedienst zusätzlich zur Verfügung.