Statements

Die NKG äußert sich regelmäßig zu aktuellen Themen und Entwicklungen in der Gesundheitspolitik. Ausgewählte Statements finden Sie hier:

08.10.25 - Kabinettsentwurf Krankenhausreformanpassungsgesetz

Zum Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):

Der Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz bleibt deutlich hinter den Erwartungen der Kliniken und den Zielen des Koalitionsvertrages zurück. Wichtige Versprechen wie die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungstrukturen, die Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierung und der Abbau überbordender Bürokratie werden nicht eingelöst. Ebenso wenig das Ziel, die Krankenhausreform des Bundes endlich praxistauglich zu machen.

Statt den Ländern mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum in der Krankenhausplanung zu geben, verschiebt der Entwurf zentrale Kompetenzen weiter in Richtung Bund und Krankenkassen. Bei der Zuweisung der Leistungsgruppen fehlt es weiterhin an erforderlichen Ausnahmeregelungen für die Länder. Kritisch zu bewerten ist, dass im Kabinettsentwurf des KHAG nach wie vor keine Anpassung der Standortdefinition vorgesehen ist. Zudem erfolgt nach wie vor keine hinreichende Mehrfachanrechnung von Fachärztinnen und Fachärzten.

Die angekündigte Vorhaltevergütung bleibt in ihrer aktuellen Ausgestaltung eine wirkungslose Mogelpackung. Ein finanzieller Ausgleich für wegfallende Leistungen ist nicht vorgesehen. Daran ändert auch die zeitliche Verschiebung der neuen Vergütungssystematik nichts.

Für viele Kliniken, insbesondere in der Grund- und Regelversorgung, bedeutet dies weiterhin massive planerische und wirtschaftliche Unsicherheit oder es beraubt sie unmittelbar jeglicher Zukunftsaussichten. Die Folgen sind absehbar: Klinikschließungen, Leistungseinbußen, Versorgungsengpässe, längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sowie ein weiteres Auseinanderdriften der Krankenhausversorgung zwischen Stadt und Land. Für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der stationären Versorgung im Flächenland Niedersachsen bietet der Gesetzentwurf der Bundesregierung denkbar ungünstige Voraussetzungen.

08.09.25 - Bundes-Klinik-Atlas

Zu der heutigen Berichterstattung, wonach Bundesgesundheitsministerin Warken beabsichtigt, den Bundes-Klinik-Atlas einzustellen, erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):


„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bundesgesundheitsministerin Warken jetzt die Notbremse zieht und den Bundes-Klinik-Atlas einstellen will. Das Informationsportal verursacht einen hohen bürokratischen Aufwand für die Krankenhäuser, bietet für die Patientinnen und Patienten aber keinen Mehrwert gegenüber bestehenden Angeboten wie dem Deutschen Krankenhausverzeichnis. Der Bundes-Klinik-Atlas muss und kann sofort abgeschaltet werden. Es handelt sich um einen politischen Schnellschuss mit gravierenden Mängeln, die nie komplett beseitigt werden konnten. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft hat seit der Einführung wiederholt auf die fehlerhafte, missverständliche und unvollständige Darstellung von Daten in dem Online-Angebot hingewiesen.“

08.09.25 - Zweiter niedersächsischer Anti-Gewalt-Gipfel

Anlässlich des zweiten niedersächsischen Anti-Gewalt-Gipfels am 08. September 2025 erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):


„Gewalt gegen Krankenhauspersonal darf nicht toleriert werden. Derartige Übergriffe beeinträchtigen nicht nur unmittelbar die Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen sowie das Arbeitsklima in den Kliniken, sondern gefährden mittelbar die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und damit die Versorgungssicherheit der Bevölkerung insgesamt. Die Beschäftigten in den Kliniken leisten unverzichtbare Dienste an der Allgemeinheit und verdienen einen besonderen Schutz. Der Gesetzgeber ist gefordert, bestehende Regelungen zu überprüfen und gezielt zu verschärfen, um eine abschreckende Signalwirkung zu erzielen. Der Schutz von Krankenhauspersonal ist keine rein betriebliche Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und erfordert entsprechende Aufmerksamkeit und Ressourcen. Dass Niedersachsen eine Bundesratsinitiative ergreifen will, begrüßen wir ausdrücklich.“

Weiterführender Link:

Presseinformation Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

01.07.25 - Haushaltsklausur der Landesregierung

Zu den am 30. Juni 2025 veröffentlichten Ergebnissen der Haushaltsklausur der Landesregierung erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):


„Wir begrüßen das Engagement des Landes für seine Krankenhäuser. Niedersachsen steht zu seinen Verpflichtungen und übernimmt Verantwortung für die Umsetzung der Krankenhausreform. Die Kofinanzierung der Mittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds des Bundes ist ein wichtiges Signal. Niedersachsen stellt erkennbar die Weichen hin zu einer modernen und zukunftsfähigen Krankenhauslandschaft. Wichtig ist, dass auch der Bund die erforderlichen Rahmenbedingungen setzt. Hierfür sind Nachbesserungen an der Krankenhausreform sowie der konsequente Abbau unnötiger Bürokratie dringend erforderlich.“

22.05.25 - AOK-Befragung zur Patientenzufriedenheit

Anlässlich der aktuellen AOK-Befragung zur Patientenzufriedenheit erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):

„Für die Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden sind die Umfrageergebnisse eine deutliche Bestätigung. Sie spornen dazu an, auch unter zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen das Beste in der Patientenversorgung zu geben. Ein entscheidender Faktor für den großen Zuspruch der Patientinnen und Patienten ist die hohe Motivation des Klinikpersonals. Es ist außerordentlich wichtig, diese aufrechtzuerhalten. Die Politik kann wesentlich hierzu beitragen, indem sie unnötige Bürokratie für die Beschäftigten abbaut und für wirtschaftlich stabile Verhältnisse und somit Planungssicherheit in den Kliniken sorgt.“

02.05.25 - Gewalt gegen Klinikpersonal

Zum Thema Gewalt gegen Klinikpersonal erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):

„Gewalt gegen Mitarbeitende in Krankenhäusern darf nicht toleriert werden. Gerade diese Personengruppe sieht ihre Berufung darin, anderen Menschen zu helfen. Die niedersächsischen Krankenhäuser tun ihr Möglichstes, um ihr Personal zu schützen. Betroffene und Kliniken dürfen mit dem Problem zunehmender Übergriffe nicht allein gelassen werden. Es handelt sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, das von der Politik gezielt angegangen werden muss. Ursachen sind eine zunehmende Unzufriedenheit, Entsolidarisierung sowie eine gesunkene Hemmschwelle in Teilen der Gesellschaft. Wir müssen einen Bewusstseinswechsel herbeiführen. Erforderlich hierfür ist unter anderem eine konsequente Strafverfolgung bei Übergriffen.“

21.04.25 - Ärztinnen und Ärzte aus Syrien

Anlässlich der Debatte um die mögliche Rückkehr von Ärztinnen und Ärzten aus Syrien erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):

„In den niedersächsischen Krankenhäusern sind zahlreiche Ärztinnen und Ärzte aus Syrien tätig. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der stationären Versorgung. Grundsätzlich gilt: Ausländische Mitarbeitende sind im deutschen Gesundheitswesen längst unverzichtbar. Ohne Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte aus dem Ausland bzw. mit Migrationsgeschichte könnte die Patientenversorgung in der derzeitigen Form nicht mehr gewährleistet werden. Unser Gesundheitswesen ist auf Migrantinnen und Migranten beziehungsweise Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.

Der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass kurzfristig mit einer Rückkehr einer nennenswerten Anzahl syrischer Ärzte in ihre Heimat zu rechnen ist. Die Ärztinnen und Ärzte aus Syrien leben vielfach bereits seit Jahren in Deutschland und sind gut in die Teams und Kollegenschaft vor Ort, das Gesundheitssystem und die Gesellschaft insgesamt integriert.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des damit verbundenen Fachkräftemangels bleibt es eine entscheidende Aufgabe für die Krankenhäuser, vorhandenes ärztliches Personal zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen. Die Politik muss daher für Rahmenbedingungen sorgen, welche die Attraktivität ärztlicher Arbeit sowie der Tätigkeit im Krankenhaus insgesamt gewährleisten. Erforderlich sind hierfür insbesondere stabile wirtschaftliche Verhältnisse und Planungssicherheit für die Krankenhäuser und der dringend notwendige Abbau von Bürokratie. Zudem ist es wichtig, bislang vielfach langwierige Anerkennungsverfahren für medizinische und weitere Abschlüsse aus dem Ausland zu beschleunigen.“

11.04.25 - Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD

Anlässlich des Koalitionsvertrags von Union und SPD erklärt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG):

„Der von CDU/CSU und SPD vorgestellte Koalitionsvertrag enthält für die Krankenhäuser richtige und wichtige Inhalte. Die Gewährung des dringend benötigten Inflationsausgleichs für die Jahre 2022 und 2023 ist ein entscheidendes Signal an alle Krankenhäuser. So kann die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der Krankenhäuser wenigstens zum Teil geschlossen werden. Leider handelt es sich dabei nur um eine einmalige Zahlung und nicht um einen echten Lückenschluss. Aber die Koalition ist sich der wirtschaftlich dramatischen Lage vieler Kliniken bewusst.

Ebenso wurde erkannt, dass die derzeitige Ausgestaltung der Krankenhausreform vielfach nicht praxistauglich und eine Weiterentwicklung unerlässlich ist. Bis zum Sommer soll Klarheit zu vielen noch offenen Punkten hergestellt werden. Allerdings fehlt die in der Krankenhauspraxis wachsende Erkenntnis, dass die von der Vorgängerregierung geplante sogenannte Vorhaltevergütung nicht funktionieren wird.

Die aktuelle Vorhaltefinanzierung erreicht keines ihrer Ziele, sondern löst im Gegenteil einen wesentlichen Komplexitäts- und Bürokratisierungsschub aus. Durch den weiter bestehenden Fallbezug findet gerade nicht die versprochene Abkehr vom Fallpauschalensystem statt. Erste Analysen aus der Krankenhauspraxis zeigen, dass die Kopplung mit den aktuell definierten Leistungsgruppen zu Fehlsteuerungen und unkalkulierbaren Wechselwirkungen mit der Krankenhausplanung führen wird. Hier ist dringend ein Aussetzen der Vorhaltevergütung und eine umfassende Überarbeitung notwendig. Die Verlängerung der sogenannten Konvergenzphase im Koalitionsvertrag verschiebt das Problem, löst es aber nicht.

Ein wichtiger Baustein ist das in Aussicht gestellte Bürokratieentlastungsgesetz. Durch einen gezielten Abbau unnötiger Bürokratie können personelle Ressourcen freigesetzt werden. Das kommt unmittelbar der Patientenversorgung zugute. Den Beschäftigten in den Krankenhäusern muss wieder mit Vertrauen statt mit Kontrollbürokratie begegnet werden.

Die zukünftige Bundesregierung hat erkannt, dass ein „Weiter so“ für die Krankenhäuser nicht zumutbar ist und es Unterstützungen bedarf. Der Koalitionsvertrag muss nun zügig konkretisiert und umgesetzt werden."

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