Weitere Institutionen
Das Pflegeberufegesetz sieht seit 2020 eine Finanzierung der Pflegeausbildung durch Ausbildungsfonds vor. Diese werden von den Bundesländern eigenständig organisiert und verwaltet. Das jeweilige Land bestimmt hierfür die zuständige Stelle, diese unterliegt der Rechtsaufsicht des zuständigen Landesministeriums. Der Pflegeausbildungsfonds Niedersachsen GmbH (PABF) als Tochtergesellschaft der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) ist als zuständige Stelle gemäß §26 Absatz 4 PflBG bestellt.
Die Schiedsstelle nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird von der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen gebildet und bei budget- bzw. krankenhausentgeltrechtlichen Streitfällen auf Antrag einer Vertragspartei (Krankenhaus oder Krankenkasse) tätig.
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