Aufgaben und Ziele

Die NKG unterstützt die Mitglieder insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Krankenhäuser
  • Beratung der Mitglieder und der Mitgliedskrankenhäuser in Grundsatzfragen des Krankenhauswesens
  • Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Krankenhauswesens
  • Unterstützung der Mitglieder bei der Aufgabenerfüllung
  • Zusammenwirken mit staatlichen Stellen, Krankenkassen, Verbänden und sonstigen Institutionen
  • Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser
  • Unterstützung der Mitgliedskrankenhäuser in Budgetverhandlungen
  • Selbstverwaltungsaufgaben
  • Abschluss von Verträgen nach dem Sozialgesetzbuch V
  • Weiterentwicklung und Umsetzung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems

Die NKG ist:

  • Vertragspartei der externen Qualitätssicherung für niedersächsische Krankenhäuser

Grundziele der Arbeit der NKG sind:

  • Sicherung der Patientenversorgung
  • bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen
  • finanzielle Sicherung der Krankenhäuser
  • Vielfalt der Krankenhausträger
  • Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Krankenhäuser
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