
Aufgaben und Ziele
Die NKG unterstützt die Mitglieder insbesondere in folgenden Bereichen:
- Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Krankenhäuser
- Beratung der Mitglieder und der Mitgliedskrankenhäuser in Grundsatzfragen des Krankenhauswesens
- Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Krankenhauswesens
- Unterstützung der Mitglieder bei der Aufgabenerfüllung
- Zusammenwirken mit staatlichen Stellen, Krankenkassen, Verbänden und sonstigen Institutionen
- Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser
- Unterstützung der Mitgliedskrankenhäuser in Budgetverhandlungen
- Selbstverwaltungsaufgaben
- Abschluss von Verträgen nach dem Sozialgesetzbuch V
- Weiterentwicklung und Umsetzung eines leistungsbezogenen Vergütungssystems
Die NKG ist:
- Vertragspartei der externen Qualitätssicherung für niedersächsische Krankenhäuser
Grundziele der Arbeit der NKG sind:
- Sicherung der Patientenversorgung
- bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen
- finanzielle Sicherung der Krankenhäuser
- Vielfalt der Krankenhausträger
- Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Krankenhäuser