Schiedsstelle nach § 18a KHG
Die Schiedsstelle nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird von der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen gebildet. Sie besteht aus einem neutralen Vorsitzenden sowie aus jeweils sieben Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen.
Die Schiedsstelle wird bei budget- bzw. krankenhausentgeltrechtlichen Streitfällen auf Antrag einer Vertragspartei (Krankenhaus oder Krankenkasse) tätig. Sie entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei auch über die Festsetzung des Landesbasisfallwertes. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist seit dem 01.01.2026 bei der AOK Niedersachsen angesiedelt.
Kontakt
Schiedsstelle für Krankenhauspflegesätze
Im Hause der
AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.
Direktion UB Recht
Hildesheimer Str. 273
30519 Hannover
E-Mail: Schiedsstelle.Krankenhaus@nds.aok.de
Vorsitzender: Ulrich Schwenke
Stellvertretender Vorsitzender: Michael Rolfsen
