Schiedsstelle nach § 18a KHG

Die Schiedsstelle nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) wird von der Landeskrankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen gebildet. Sie besteht aus einem neutralen Vorsitzenden sowie aus jeweils sieben Vertretern der Krankenhäuser und Krankenkassen. Die Schiedsstelle wird bei budget- bzw. krankenhausentgeltrechtlichen Streitfällen auf Antrag einer Vertragspartei (Krankenhaus oder Krankenkasse) tätig. Sie entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei auch über die Festsetzung des Landesbasisfallwertes. Die Geschäftsstelle der Schiedstelle ist derzeit bei der NKG angesiedelt.

Kontakt

Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 18a KHG
c/o Niedersächsische Krankenhausgesellschaft e. V.
Frau Andrea Bunde
Thielenplatz 3
30159 Hannover

Telefon: 0511 307 63-60
Telefax: 0511 307 63-11
E-Mail: schiedsstelle@nkgev.de

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