Bund darf Krankenhäuser in Krisenzeiten nicht vergessen

Hannover 06.11.2023

Anlässlich der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Bundeskanzler unterstreicht die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) ihre Forderung nach einer schnellen wirtschaftlichen Absicherung der Kliniken.

„Die Krankenhäuser in Niedersachsen sind erkennbar an einem Wendepunkt angekommen. Energiekrise, Inflation, Betriebskostensteigerungen sowie hohe Tarifabschlüsse bedrohen viele Kliniken in ihrer Existenz. Ein umfassendes Krankenhaussterben ist nur noch durch entschlossenes politisches Handeln auf Bundesebene aufzuhalten. Wir fordern die Verantwortlichen in Berlin auf, die Krankenhäuser auch in Zeiten zahlreicher Krisen nicht zu vergessen. Auf dem Spiel steht eine zentrale Säule unseres Gesundheitswesens“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG.

In ihrem vorab gefassten Beschluss zur heutigen Ministerpräsidentenkonferenz stellen die Länder übereinstimmend fest, dass ortsnahe und hochwertige Versorgungsstrukturen mit Blick auf die Krankenhauslandschaft akut gefährdet sind. Die NKG unterstützt daher die auf Initiative Niedersachsens zustande gekommene gemeinsame Forderung der Länder an den Bund, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Dazu gehört, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Die Länder fordern zudem, noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von 5 Milliarden Euro aufzulegen. Auf diese Weise soll die Krankenhauslandschaft kurzfristig stabilisiert werden.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die politisch Verantwortlichen in Niedersachsen sich der gegenwärtigen Lage der Krankenhäuser und den damit verbundenen Risiken vollauf bewusst sind und zügige Hilfen zur Chefsache erklärt haben. Jetzt ist der Bund am Zug. Eine beispiellose Pleitewelle in der Krankenhauslandschaft muss im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vermieden werden“, so Dr. Aldag.

Das Ergebnis der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz wird nach Einschätzung der NKG maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft vieler Krankenhäuser und ihrer Mitarbeitenden in Niedersachsen haben. Zugleich werden weitere Weichen für ein Gelingen oder den Misserfolg der geplanten Krankenhausform auf Bundesebene gestellt.

„Ohne ein Vorschaltgesetz zur wirtschaftlichen Absicherung kann es keine sinnvolle und am Bedarf orientierte Krankenhausreform geben. Ein chaotischer Strukturwandel über Insolvenzen ist weder vorausschauend, noch gesamtgesellschaftlich verantwortbare Politik. Das Zeitfenster für eine geordnete Reform der Krankenhauslandschaft beginnt sich angesichts der dramatischen Lage vieler Kliniken bereits zu schließen. Der Bund muss jetzt handeln. Es gibt keinen Plan B“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Bei den vom Bund vollmundig angekündigten Liquiditätshilfen im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes handelt es sich nicht um zusätzliches Geld, das den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt wird. Es sollen lediglich Gelder früher ausgezahlt werden, die den Kliniken für ihre Leistungen ohnehin zustehen.

Weitere Informationen:

- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
  E-Mail: schucht@nkgev.de
  Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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