Bundesrat winkt Krankenhausreform durch
Hannover, 27.03.2026
Der Deutsche Bundesrat hat heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gebilligt. Eigentlich sollte damit endlich Planungssicherheit hergestellt werden. Zwei im Verfahren kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge zur Pflege schaffen jedoch neue Konflikte und drohen, die ohnehin angespannte Lage der Krankenhäuser weiter zu verschärfen.
„Nach unseren Informationen gab es bis zuletzt Streit zwischen Bund und Ländern zu Details der Reform. Das ist nicht hilfreich“, kritisiert der NKG-Vorsitzende Rainer Rempe das Gesetzgebungsverfahren. „Insbesondere zwei auf den letzten Metern eingebrachte Änderungsanträge – von insgesamt 47 an der Zahl – werden zu Problemen führen“, so Rempe.
Änderungsantrag zu den Pflegepersonaluntergrenzen technisch nicht umsetzbar
Als besonders kritisch bewertet die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) den Änderungsantrag zu den Pflegepersonaluntergrenzen. „Die Regelung ist praktisch nicht umsetzbar und aus juristischer Sicht hoch problematisch“, erläutert Rainer Rempe. Im Kern geht es darum, dass eine Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen aktuell je Station zu Konsequenzen führt, zukünftig aber die Berechtigung zur Versorgung im gesamten Krankenhaus in Frage stellen soll. Ein einzelner Verstoß in einem pflegesensitiven Bereich könnte zur vollständigen Nichtzuweisung sämtlicher Leistungsgruppen eines Krankenhausstandortes und somit zum vollständigen Ausschluss eines Krankenhauses von der Versorgung führen.
„Die Umsetzung dieser Regelung wirft die Krankenhausplanung der Länder vollständig über den Haufen“, warnt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „In Niedersachsen könnte von dieser Regelung jede zweite Klinik betroffen sein. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um für die Versorgung unverzichtbare Krankenhäuser bis hin zu großen Universitätsklinika handelt.“
Übereilter Eingriff ins Pflegebudget droht Personalplanung massiv zu erschweren
Der zweite – nicht minder schwere – Eingriff in die Versorgung ist die geplante Herausnahme einzelner Kostenbestandteile aus den Pflegebudgets der Krankenhäuser. „Hinter den harmlos klingenden Worten der Klarstellung zur Abgrenzung steckt nicht weniger als ein kompletter Systemwechsel in der Finanzierung“, betont Rainer Rempe.
„Pflegekosten werden aktuell entweder über die Fallpauschalen oder über die Pflegebudgets finanziert. Werden Kostenanteile aus den Pflegebudgets herausgenommen, müssen diese in die Fallpauschalen überführt werden. Dies kann aber nur einmal im Jahr bei der Verabschiedung des neuen Entgelt-Kataloges geschehen“, erklärt Helge Engelke. Das bedeutet, dass die Neuregelung für die Pflegebudgets frühestens 2027 greifen kann. Dennoch wird bereits jetzt in den Budgetverhandlungen vor Ort über die Abgrenzung unter Hinweis auf den Änderungsantrag diskutiert. „Wer die Höhe der Pflegebudgets in Frage stellt, gefährdet konkret Pflegepersonalstellen. Hinter jedem Euro, der aktuell in den Pflegebudgets vereinbart wurde, stehen reale Menschen mit ihren von Wirtschaftsprüfern testierten Personalkosten. Eine verlässliche Personalplanung wird durch die aktuellen Diskussionen praktisch unmöglich.“
Aber auch für die Pflegenden ist die Änderung keine Hilfe. „Die Forderungen der Krankenkassen bedeuten für die Pflegekräfte, dass sie zusätzlich dokumentieren müssen, welche pflegebudgetrelevanten Tätigkeiten sie verrichten und wie viel Zeit sie darauf verwenden. Der ohnehin unzumutbare Dokumentationsaufwand wird massiv steigen und ist in der Praxis überhaupt nicht operationalisierbar“, mahnt Engelke.
„Durch das politische Tauziehen um das Krankenhausreformanpassungsgesetz ist wertvolle Zeit verloren gegangen“, beklagt NKG-Vorsitzender Rainer Rempe. „Oberstes Gebot der Reform muss jetzt die Planungssicherheit für die Krankenhäuser sein.“ Leider gibt es auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes weiterhin viele Baustellen und offene Fragen, z.B. zur Vorhaltevergütung. Diese müssen in einem nächstmöglichen Gesetzgebungsverfahren zügig abgearbeitet werden.
