Finanzbedarf für Krankenhausbauprojekte ist weiterhin hoch
Hannover, 13.05.2025
Der Investitionsstau im Bereich Krankenhausbau beträgt aktuell 3,1 Mrd. Euro. Darauf hat die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) hingewiesen. Sie fordert die Landesregierung auf, finanzielle Spielräume dafür zu nutzen, den Bedarf für Investitionen in Erhalt und Modernisierung der Kliniken möglichst kurzfristig zu decken.
„Die Krankenhäuser in Niedersachsen wirken aktiv an der Weiterentwicklung zukunftsweisender Versorgungsstrukturen im Interesse der Patientinnen und Patienten mit. Beleg hierfür sind landesweit zahlreiche Anträge für Krankenhausbauprojekte. Der Finanzierungsbedarf ist enorm. Wir fordern die Landesregierung auf, über die bisherigen Maßnahmen hinaus, vorhandene Haushaltsüberschüsse dafür einzusetzen, den nach wie vor bestehenden Investitionsstau möglichst kurzfristig abzubauen“, erklärt Rainer Rempe, Vorsitzender der NKG. „Im Zuge der Krankenhausreform wird sich das Land zudem an den Kosten für die Transformation der Kliniklandschaft beteiligen müssen. Hierbei ist darauf zu achten, dass zusätzlich zum regulären Investitionsprogramm ausreichend Landesmittel zur Finanzierung von über den Transformationsfonds förderfähigen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Nur so kann der politisch gewollte Strukturwandel gelingen“, so Rempe weiter.
Aus Sicht der NKG ist eine dauerhafte Anhebung und Verstetigung des jährlichen Investitionsprogramms des Landes erforderlich. Die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen wie Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, Medizintechnik und Informationstechnologie ist Aufgabe des Landes. Die Landesmittel für Investitionen haben in Niedersachsen viele Jahre lang lediglich die Hälfte des jährlichen Bedarfs gedeckt, sodass der erhebliche Investitionsstau von aktuell 3,1 Mrd. Euro überhaupt erst entstanden ist. Vor diesem Hintergrund hat das Land Niedersachsen im Jahr 2023 ein Sondervermögen für Krankenhausinvestitionen verabschiedet. Dieses wurde von der NKG als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Unter Berücksichtigung dieses Sondervermögens beträgt das jährliche Fördervolumen des Landes für Krankenhausbauprojekte derzeit 305 Mio. Euro. Hinzu kommen Finanzmittel für kurzfristige Anlagegüter (z.B. Medizingeräte) und Mieten sowie Kreditannuitäten in Höhe von rund 160 Mio. Euro.
Im Krankenhausbereich allgemein anerkannt ist eine erforderliche Investitionsquote von 8 bis 10 Prozent der Betriebskosten. Der Niedersächsische Landtag hat in der vergangenen Legislaturperiode einen eindeutigen Handlungsauftrag an die Landesregierung formuliert und eine stufenweise Anhebung der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser auf eine Quote von 8 Prozent bis zum Jahr 2030 gefordert. Die tatsächliche Investitionsquote liegt derzeit bei 4,9 Prozent. Für Niedersachsen entspräche eine Investitionsquote von 8 Prozent einem Fördervolumen von rund 760 Mio. Euro jährlich. Folglich besteht zwischen Investitionsbedarf und Förderhöhe weiterhin eine beträchtliche Differenz, die es zu schließen gilt.
„Die Krankenhäuser erkennen an, dass die Landesregierung die Investitionen in die Kliniken in den vergangenen Jahren erhöht hat. Entscheidend ist es, den Substanzerhalt bedarfsnotwendiger Strukturen sowie die Transformation der Krankenhauslandschaft künftig mit den dafür erforderlichen Investitionen nachhaltig zu untermauern. Investitionen in Krankhäuser sind Investitionen in die Zukunft. In vielen deutschen Krankenhäusern ist die Infrastruktur in die Jahre gekommen. Hier muss dringend modernisiert werden, damit die Bevölkerung weiterhin auf eine Versorgung in hoher Qualität zählen kann und die Mitarbeitenden ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld vorfinden. Die Kliniken sind darauf angewiesen, dass das Land seinen Investitionsverpflichtungen vollumfänglich nachkommt“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.