Finanzkommission Gesundheit legt Empfehlungen vor
Hannover, 31.03.2026
Die vorgestellten Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 geben aus Sicht der niedersächsischen Krankenhäuser Anlass zu großer Sorge. Den Kliniken drohen durch die vorgeschlagenen Maßnahmen weitere Finanzierungslücken, gravierende Einschnitte in der Patientenversorgung und erneut steigende Bürokratie.
Bereits im Zuge des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege haben die Krankenhäuser einen substanziellen Konsolidierungsbeitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro geleistet. „Es ist nicht vermittelbar, dass nun ausgerechnet die Krankenhäuser, die sich vielerorts bereits in einer dramatischen wirtschaftlichen Lage befinden, erneut belastet werden sollen“, sagt der Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Rainer Rempe.
Geplante Änderungen verschärfen weiter die Finanzlage und Personalsituation
Insbesondere die vorgeschlagene Kürzung der Vergütungen würde die dringend notwendige wirtschaftliche Stabilität vieler Häuser weiter untergraben und neue Finanzierungslücken schaffen: „Die Versorgung vor Ort wäre damit nachhaltig gefährdet“, kritisiert Rempe.
Besonders kritisch bewertet die NKG die von der Finanzkommission vorgeschlagene Streichung der vollständigen Tariffinanzierung und weitere Eingriffe in das Pflegebudget. „Aus unserer Sicht zeigen die Vorschläge der Kommission eindeutig, dass zu Lasten des Personals gespart werden soll“, fasst NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke die Vorschläge zusammen: „Aus Sicht der Krankenhäuser ist die volle Finanzierung der Tarifsteigerungen eine Errungenschaft, an der unbedingt festzuhalten ist, andernfalls würde dies zwangsläufig direkt zu Personaleinsparungen führen."
Erneute Eingriffe in das Pflegebudget, welches mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz zum Jahr 2020 eingeführt wurde, würden unmittelbar zu weiteren Belastungen der Krankenhäuser führen. Hier drohen direkte Auswirkungen auf die personelle Ausstattung in der Pflege. „Die Folgen dieser Vorhaben ergeben ein strukturelles Ungleichgewicht aus steigenden Anforderungen und sinkender Finanzierung. Dadurch wären Personalkürzungen kaum zu vermeiden“, so Engelke: „Das Pflegebudget wurde mit dem Ziel eingeführt, die tatsächlichen Personalkosten in der Pflege vollständig zu refinanzieren. Die jetzt gemachten Vorschläge stehen diesem Ziel diametral entgegen.“
Auslaufen des Rechnungszuschlags verschärft Finanzierungslücke
Hinzu kommt, dass der derzeitige Rechnungszuschlag in Höhe von 3,25 Prozent zum 31. Oktober 2026 ausläuft. Damit wird die bestehende Inflationslücke aus den Jahren 2022 und 2023 wieder voll wirksam und verschärft die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich.
„Die Krankenhäuser stehen bereits heute unter einem enormen wirtschaftlichen Druck. Weitere Kürzungen gefährden nicht nur die finanzielle Stabilität der Einrichtungen, sondern auch die flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagt Rainer Rempe.
Die Krankenhäuser fordern daher, den bereits geleisteten Einsparbeitrag der Krankenhäuser in Höhe von 1,8 Milliarden Euro angemessen zu berücksichtigen und von weiteren Einschnitten abzusehen.
Der mit der Krankenhausreform bereits eingeleitete Prozess der Strukturveränderungen braucht Planbarkeit und Verlässlichkeit und darf nicht durch weitere Einsparungen behindert werden.
Die Krankenhäuser sind die Vorreiter der Strukturveränderung und der Budgetkürzungen. Im Gesundheitswesen gibt es noch andere Schultern, auf denen die Last verteilt werden kann und muss. Dazu zählen auch die Krankenkassen.
Kommissionsvorschläge steigern die Bürokratie
Die Krankenhäuser weisen bekanntlich seit langem auf eine dringend notwendige Entbürokratisierung hin und haben inzwischen mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet. Die von der Finanzkommission vorgelegten Vorschläge führen hingegen zu einem weiteren Ausbau der bürokratischen Anforderungen. Vorgesehen sind zusätzliche Prüfungen und ausgeweitete Kontrollbefugnisse des Medizinischen Dienstes, obwohl die Abrechnungsqualität der Krankenhäuser nachweislich hoch ist. „Dies bindet weiteres Personal, das an anderer Stelle in der Versorgung dringend benötigt wird“, so Engelke abschließend.
