Krankenhäuser tragen die Hauptlast der kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Beiträge
Hannover, 19.12.2025
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) stellt anlässlich der heutigen Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) fest, dass mit dem von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss getroffenen Kompromiss ein wesentlicher Fehler im sogenannten kleinen Sparpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behoben wurde.
Zwar sollen die geplanten Sparmaßnahmen im Kliniksektor in Höhe von bundesweit 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2026 durch die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bestehen bleiben. Damit tragen die Krankenhäuser weiterhin die Hauptlast des 2 Milliarden Euro umfassenden GKV-Sparpakets, während andere Akteure im Gesundheitswesen weitgehend verschont bleiben. Der Kompromiss von Bund und Ländern stellt allerdings klar, dass die finanzielle Belastung der Krankenhäuser nur befristet wirken soll. Basiswirksame und damit dauerhafte Effekte der Sparmaßnahme sollen durch eine Anhebung der Vergütungen im Jahr 2027 teilweise wieder ausgeglichen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparungen nicht fortlaufend zulasten der Kliniken und der Patientenversorgung gehen. Nach Auffassung der NKG berücksichtigt der politische Kompromiss, dass die finanzielle Belastungsgrenze der Krankenhäuser erreicht ist.
„Die Krankenhäuser müssen Verantwortung für das gesamte Gesundheitssystem übernehmen, obwohl sie selbst unter starkem wirtschaftlichen Druck stehen. Die dafür notwendigen Sparmaßnahmen sind äußerst schmerzhaft“, betont Rainer Rempe, Vorstandsvorsitzender der NKG. „Entscheidend ist, dass die kurzfristigen Einsparungen nicht zu einer anhaltenden Schwächung der Krankenhausfinanzen und damit der stationären Versorgung führen“, ergänzt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Der zugesagte Ausgleich über die Erhöhung des Landesbasisfallwerts ist ein richtiger und wichtiger Schritt.“
Angesichts der intensiven Debatte über die Stabilisierung der GKV-Finanzen appelliert die NKG an die Landes- und Bundespolitik, das Problem der massiven strukturellen Unterfinanzierung sowie der Betriebskostendefizite der Kliniken ebenfalls im Blick zu behalten. Ziel muss es sein, eine hochwertige und flächendeckende Krankenhausversorgung dauerhaft sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund sind weitere Einsparungen zulasten der Krankenhäuser aus Sicht der NKG nicht vertretbar. Die Politik ist zudem gefordert, die Entbürokratisierung konsequent voranzutreiben, damit die Kliniken ihre knappen Ressourcen zielorientiert einsetzen können.
