Krankenhausgesellschaft plädiert für bundesweite Reform nach niedersächsischem Vorbild

Hannover 13.02.2023

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) erwartet gravierende Auswirkungen aufgrund der vorliegenden Pläne für eine bundesweite Krankenhausreform. Sie fordert im weiteren Diskussionsprozess von Bund und Ländern eine starke inhaltliche Orientierung an der Krankenhausplanung in Niedersachsen.

„Sollten die Empfehlungen der Regierungskommission für eine bundesweite Krankenhausreform unverändert umgesetzt werden, können viele Krankenhäuser in Niedersachsen künftig nicht mehr das medizinische Leistungsspektrum anbieten wie bisher“, betont Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG. Für Patientinnen und Patienten würde die grundlegende Umstrukturierung und Zentralisierung der Krankenhauslandschaft auf Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission dazu führen, dass stationäre Leistungen vielfach nicht mehr am gewohnten Ort und bisherigen Umfang erbracht werden können. Zudem sei davon auszugehen, dass im Durchschnitt längere Anfahrtswege in Kauf genommen werden müssten, so Dr. Aldag.

Eine heute von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) veröffentlichte Auswirkungsanalyse zu den Reformplänen belegt erstmals weitreichende Konsequenzen auf die bundesweite Kliniklandschaft, sollten die Empfehlungen der Regierungskommission eins zu eins umgesetzt werden. Zugleich hat die DKG einen eigenen Vorschlag für eine umfassende Krankenhausreform vorgelegt. Den von der DKG vorgelegten Reformvorschlag begrüßt die NKG ausdrücklich. Er räumt den Ländern deutlich mehr Gestaltungsspielraum ein und entspricht von der inhaltlichen Ausrichtung der aktuellen Reform der Krankenhausplanung in Niedersachsen.

„Die Niedersächsische Landesregierung hat aus Sicht der NKG in der Vergangenheit zu Recht wiederholt darauf verwiesen, dass das novellierte Niedersächsische Krankenhausgesetz bundesweiten Vorbildcharakter hat. Wir erwarten, dass die beispielhafte Krankenhausplanung in Niedersachsen im weiteren Diskussions- und Entscheidungsprozess von Bund und Ländern zu den Empfehlungen der Regierungskommission maßgeblich berücksichtigt wird“, unterstreicht NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Das Land kennt die regional sehr unterschiedliche Versorgungssituation am besten und kann auf dieser Grundlage sachgerechte Entscheidungen treffen. Im Rahmen der Enquetekommission des Landtags wurden über zwei Jahre hinweg der Gestaltungswille aller Beteiligten im Land betont und vielversprechende Grundlagen für die künftige Krankenhausplanung in Niedersachsen erarbeitet, die im novellierten Krankenhausgesetz gemündet sind. „Wir stehen jetzt vor der konkreten Umsetzung und dürfen uns nicht von den unzureichenden Plänen der Bundesebene ausbremsen lassen“, betont Engelke.

Sollte sich das DKG-Konzept im politischen Diskussionsprozess zur Krankenhausreform durchsetzen, wäre das eine gute Nachricht für die Krankenhäuser in Niedersachsen. Der bereits eingeschlagene und erfolgversprechende Weg zur weiteren Gewährleistung zukunftsfähiger und leistungsfähiger Krankenhausstrukturen in Niedersachsen könnte auf dieser Grundlage ohne größeren Anpassungsbedarf fortgesetzt werden. 

„Pauschale und wenig passgenaue Vorgaben aus Berlin dürfen die Versorgung in Niedersachsen nicht gefährden. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen werden bedarfsgerechte Krankenhausstrukturen benötigt. Eine ‚Bundesschablone‘ kann den regionalen Gegebenheiten niemals gerecht werden“, bekräftigt Dr. Aldag

Eine umfassende Krankenhausreform ist auch aus Sicht der NKG zwingend erforderlich. Ziel muss es sein, nachhaltig bessere Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser, ihre Mitarbeitenden und die Patienten zu verwirklichen und auch künftig eine sichere und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung zu gewährleisten.

Hinweis für die Redaktionen:
Konkrete Aussagen zu einzelnen Krankenhäusern in Niedersachsen sind auf Grundlage der Empfehlungen der Regierungskommission und des DKG-Vorschlags nicht möglich. Hierzu sind in den vorliegenden Konzepten noch einige Fragen ausgeklammert bzw. relevante Vorgaben nicht abschließend definiert worden.

Weitere Informationen:

 - Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
 - Piet Schucht, Pressesprecher der NKG (0511 / 307 63 19 oder Mobil: 0160 / 224 74 57 )
   E-Mail: schucht@nkgev.de

 Thielenplatz 3 - 30159 Hannover - www.nkgev.info

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