Krankenhausreform: Niedersachsen muss Verantwortung für Folgen des unausgereiften Bundesgesetzes übernehmen
Chance für kurzfristigen politischen Kompromiss und schnelle Korrekturen verpasst – Inflationsausgleich und Überbrückungsfinanzierung haben höchste Priorität
Norderney, 22. November 2024
Angesichts der heutigen Befassung des Bundesrates mit der Krankenhausreform zeigen sich die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) und die Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) vom Abstimmungsverhalten der Landesregierung enttäuscht. Darauf haben mehr als 80 Führungskräfte aus Krankenhäusern heute im Rahmen der VKD-Herbsttagung auf Norderney hingewiesen.
Das Land Niedersachsen hat heute im Bundesrat nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Die Kliniken in Niedersachsen hatten das Land zuvor wiederholt aufgefordert, sich für ein Vermittlungsverfahren einzusetzen, um möglichst kurzfristig dringend notwendige Nachbesserungen am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu ermöglichen. Die erforderliche Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren kam heute im Bundesrat nicht zustande.
„Niedersachsen hat trotz zahlreicher Appelle und Warnungen der Krankenhäuser ein nicht praxistaugliches Gesetz im Bundesrat durchgewunken. Das ist erstaunlich, denn für die wirtschaftliche Schieflage der Kliniken sowie das zunehmende Risiko für Versorgungslücken muss am Ende das Land geradestehen. Die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Stabilisierung und geordnete Transformation der Krankenhauslandschaft sind mit dieser Reform weiterhin nicht gegeben. Daran ändern auch punktuelle Änderungen nichts. Die Landesregierung trägt nach der heutigen Entscheidung in besonderem Maße Verantwortung dafür, dass Kliniken, Mitarbeitende sowie die Patientinnen und Patienten nicht zu den Leidtragenden dieser unausgereiften Reform des Bundes werden“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.
Höchste Priorität für VKD und NKG hat die wirtschaftliche Stabilisierung der Krankenhäuser. Dazu zählt insbesondere ein Inflationsausgleich für die Jahre 2022 bis 2024 sowie eine Überbrückungsfinanzierung bis 2027.
„Die letzte Chance für einen kurzfristigen politischen Kompromiss und schnelle Korrekturen an der Reform wurde heute verpasst. Nun ist zu befürchten, dass das Thema Krankenhausversorgung zu einem politischen Spielball im Bundestagswahlkampf wird. Korrekturen an der Reform werden voraussichtlich erst nach der Bildung einer neuen Bundesregierung möglich sein, obwohl die Krankenhäuser bereits jetzt Planungssicherheit benötigen. Vielen Kliniken läuft die Zeit davon. An der strukturellen Unterfinanzierung ändert sich mit der Reform nichts. Die Lage für die Kliniken ist und bleibt absehbar dramatisch. Nicht zuletzt aufgrund des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat erwarten wir in dieser Situation die maximale Unterstützung des Landes“, unterstreicht Siegfried Ristau, Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen/Bremen des VKD.