Krankenhausreform: Zentrale Fragen bleiben offen
Hannover, 06.03.2026
Der Deutsche Bundestag hat heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beschlossen. Durch den zuvor zwischen Bund und Ländern erzielten Kompromiss besteht nun ein ordnungspolitischer Rahmen. Aus Sicht der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) werden wesentliche Struktur- und Finanzierungsfragen nicht beantwortet.
„Ziel der Reform ist es, die flächendeckende Versorgung und Qualität zu sichern, Spezialisierung zu fördern und Fehlanreize abzubauen. Das unterstützen wir ausdrücklich. Entscheidend ist jedoch, dass die Reform die realen Versorgungsbedingungen in Niedersachsen berücksichtigt und die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser stärkt. Hier besteht erkennbar Verbesserungsbedarf“, erklärt der NKG-Vorsitzende Rainer Rempe.
Wichtig für die NKG ist, dass die Krankenhausplanung in der Verantwortung der Länder bleibt und deren Kompetenzen durch veränderte Ausnahmeregelungen gestärkt werden. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist eine differenzierte Landesplanung unverzichtbar, um Erreichbarkeit zu sichern und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Ob die bisherigen Regelungen dazu ausreichen, wird sich erst zeigen. Der geplante Transformationsfonds kann Investitionen in moderne Strukturen und spezialisierte Versorgungsangebote unterstützen.
Kritisch sieht die NKG hingegen den eng gefassten Standortbegriff, der insbesondere in Ballungsräumen flexible und wirtschaftlich sinnvolle Versorgungsmodelle erschwert. Auch die Vorhaltefinanzierung wird die wirtschaftlichen Probleme vieler Standorte nicht lösen. Tarifsteigerungen und Sachkosten werden weiterhin unzureichend abgebildet und die strukturelle Unterfinanzierung bleibt bestehen. Finanzielle Risiken verbleiben bei den Trägern, während neue Fehlanreize die Gefahr einer Wartelistenmedizin erhöhen.
Wie angespannt die wirtschaftliche Lage bereits ist, zeigen die Anfang 2026 veröffentlichten Ergebnisse des NKG-Indikators: Ein erheblicher Teil der niedersächsischen Krankenhäuser rechnet weiterhin mit negativen Jahresergebnissen. Rücklagen sind vielfach aufgebraucht, Investitionen werden verschoben oder reduziert, Eigenkapital und Liquiditätsreserven sind geschwächt. Diese Entwicklung ist Ausdruck struktureller Rahmenbedingungen und eines nicht sachgerechten Finanzierungssystems.
Die Anpassungen im Pflegebudget bergen zusätzliches Konfliktpotenzial. Statt Stabilisierung drohen neue Abgrenzungsfragen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern sowie zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Gerade in einer Phase tiefgreifender Veränderungen benötigen die Häuser verlässliche und auskömmliche Finanzierungsgrundlagen. Pauschale Sparmaßnahmen in der Pflege senden ein falsches Signal an die Beschäftigten.
Hinzu kommt eine anhaltend hohe bürokratische Belastung des Personals durch redundante Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie komplexe Prüfverfahren. Qualitätssicherung darf nicht in immer umfangreichere Verwaltungstätigkeiten münden. Erforderlich ist ein konsequenter Abbau von Bürokratie. Hierzu leistet die Reform keinen Beitrag.
„Viele Kliniken müssen jetzt weitreichende Investitions- und Personalentscheidungen treffen, ohne Gewissheit über ihre künftige Leistungsstruktur zu haben. Ohne klare Übergangsregelungen und eine tragfähige Finanzierung droht die Reform zu einem erheblichen Belastungstest für zahlreiche Standorte zu werden. Planungssicherheit ist Voraussetzung für Versorgungssicherheit“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.
Die NKG fordert Bund und Länder auf, offene Fragen zügig zu klären, die Pflegefinanzierung nachhaltig zu sichern und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Ein geordneter Strukturumbau gelingt nur mit wirtschaftlicher Stabilität, ausreichenden Personalressourcen und realistischen regulatorischen Vorgaben.
