Künftige Koalition muss jetzt die Weichen für eine stabile Krankenhausversorgung stellen
Hannover, 24.03.2025
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) begrüßt, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat in der vergangenen Woche den Weg für das Sondervermögen Infrastruktur freigemacht haben. Angesichts der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen bekräftigen die Kliniken ihren Ruf nach einer schnellen wirtschaftlichen Absicherung und Nachbesserungen an der Krankenhausreform.
„Es ist eine gute Entscheidung, dass im Sondervermögen Infrastruktur Investitionen in die Krankenhäuser vorgesehen sind. Die Kliniken sind ein existenzieller Bestandteil der Daseinsvorsorge und das Rückgrat der medizinischen Versorgung im Flächenland Niedersachsen. Der Investitionsbedarf ist immens. Neben dem bereits bezifferten Bedarf für den Transformationsprozess darf der Substanzerhalt der bedarfsnotwendigen Strukturen nicht aus den Augen verloren werden“, unterstreicht Rainer Rempe, Vorsitzender der NKG.
„Krankenhäuser können einen hohen Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn die notwendigen und nachhaltigen Investitionskosten für Klimaschutzmaßnahmen, die bundesweit bei ca. 31 Milliarden Euro liegen, eine gesonderte Berücksichtigung finden. Die insgesamt dafür vorgesehenen 100 Milliarden Euro wären eine weitere Chance für die Krankenhäuser auf dem Weg zur Klimaneutralität“, betont Rempe.
„Neben Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur eröffnet das Sondervermögen auch den erforderlichen Spielraum, den längst überfälligen Inflationsausgleich zu finanzieren und die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der Krankenhäuser endlich zu schließen“, ergänzt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Die Länder haben in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass die Finanzierung der Kliniken unzureichend ist. Bislang wurden jedoch alle dahingehenden Forderungen vom Bund abgelehnt. Jetzt besteht im Koalitionsvertrag die Chance, die berechtigten Ansprüche der Kliniken durchzusetzen und die Weichen für eine stabile Krankenhausversorgung zu stellen.“
Um kurzfristig einen wirksamen strukturellen Inflationsausgleich - insbesondere für die Jahre 2022 und 2023 - zur wirtschaftlichen Sicherung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser auf den Weg zu bringen, sind die Landesbasisfallwerte 2025 um 4 Prozent zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der bereits flächendeckend angespannten wirtschaftlichen Situation muss zudem eine Brückenfinanzierung bis zum Greifen der Krankenhausreform auf den Weg gebracht sowie eine vollständige Refinanzierung der Tarifkosten für alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern sichergestellt werden. „Die Kliniken benötigen jetzt finanzielle Mittel und Planungssicherheit. Sonst besteht das große Risiko, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser noch während der Transformationsphase der Reform in die Insolvenz rutschen oder Personal nicht mehr finanziert werden kann“, so Rainer Rempe.
Um die zur Verfügung stehenden Personalressourcen und Finanzmittel im Sinn einer optimalen Versorgung einzusetzen, ist es von größter Bedeutung, dass die kommende Bundesregierung die stetig angewachsene Bürokratie in den Kliniken entschieden abbaut. „Die Krankenhausreform sorgt anstelle eines Abbaus von Bürokratie für zusätzliche Belastungen in den Kliniken. Alle Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen, die den Krankenhäusern in den vergangenen Jahren ohne jeglichen Mehrwert auferlegt wurden, müssen konsequent abgeschafft werden. Das aktuelle Übermaß an Meldepflichten und Dokumentationen bindet personelle Ressourcen, lähmt die Effizienz und demotiviert die Mitarbeitenden. Eine kluge und zielgerichtete Entbürokratisierung in den Kliniken setzt personelle Ressourcen frei und kommt unmittelbar der Patientenversorgung zugute“, erklärt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.