Niedersachsens Psychiatrien warnen vor drohenden Versorgungsengpässen
Hannover, 12.06.2026
Die niedersächsischen Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik warnen vor einer gefährlichen Doppelbelastung: Während die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitswesen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kürzen will, verschärfen die Sanktionsregelungen der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) den Druck auf psychiatrische Einrichtungen massiv. Dies wird zu deutlichen Versorgungsengpässen für Menschen mit psychischen Erkrankungen führen. Darauf weisen die Kliniken anlässlich der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag hin und fordern einen sofortigen Stopp der von der Bundespolitik vorgesehenen Kürzungspolitik.
Nach Auffassung der Kliniken wird ein struktureller Widerspruch in der aktuellen Gesundheitspolitik deutlich: Einerseits werden finanzielle Mittel gekürzt, die dringend zur Finanzierung der Personalkosten und einer damit verbundenen stabilen Versorgung benötigt werden. Andererseits werden mit der PPP-RL verbindliche Personalvorgaben einschließlich Sanktionsmechanismen durchgesetzt, deren Erfüllung genau jene finanziellen und personellen Ressourcen voraussetzt, die gleichzeitig beschnitten werden.
Psychiatrische Kliniken geraten damit in eine ausweglose Situation: Sie sollen Personalvorgaben erfüllen, obwohl ihnen durch Sparmaßnahmen die finanziellen Grundlagen entzogen werden, um dieses Personal überhaupt gewinnen und halten zu können. Werden die Personalvorgaben nicht erfüllt, werden Sanktionen fällig. Es droht eine gefährliche Abwärtsspirale: Weniger finanzielle Mittel erschweren die Personalgewinnung erheblich, fehlendes Personal führt zu Sanktionen, und diese verschärfen die wirtschaftliche Lage der Kliniken und die Personalknappheit weiter. Am Ende stehen Einschränkungen der Versorgung für Patientinnen und Patienten
„Eine stabile psychiatrische Versorgung braucht verlässliche und aufeinander abgestimmte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen. Sonst entstehen Versorgungslücken zulasten der Patientinnen und Patienten“, sagt Helge Engelke, Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG): „Zu einer stabilen Versorgung gehört auch, dass die Politik die von den Kliniken seit Jahren geforderte Entbürokratisierung und Deregulierung endlich umsetzt. Nur so können Mitarbeitende dort eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden – in der Patientenversorgung“, so Engelke weiter.
Die heute veröffentlichte 5. Erklärung der niedersächsischen Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik zur PPP-RL benennt die strukturellen Probleme. Sie macht deutlich: Die Richtlinie setzt auf Sanktionen in einem System, das bereits unter massivem Fachkräftemangel und finanziellen Einschränkungen leidet. Versorgungsprobleme werden dadurch noch verschärft. Das Ziel einer angemessenen Personalausstattung zur Stärkung von Qualität und Patientensicherheit unterstützen die Kliniken ausdrücklich. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfehlt die PPP-RL dieses Ziel jedoch: Trotz eines bundesweit bestehenden Fachkräftemangels werden Kliniken bei Nichteinhaltung der Personalvorgaben mit Vergütungsabschlägen sanktioniert, obwohl die Krankenhäuser den Fachkräftemangel weder verursacht haben noch kurzfristig selbst beeinflussen können.
In der Praxis führt dies dazu, dass Einrichtungen schon heute gezwungen sind, Behandlungsangebote einzuschränken und Betten zu schließen oder Leistungen zu reduzieren, um formale Vorgaben der PPP-RL einzuhalten und damit Sanktionen zu vermeiden. Diese Maßnahmen bewirken jedoch keine Qualitätsverbesserung, sondern eine Verknappung der Versorgungskapazitäten und damit eine Verschlechterung der Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten. Besonders betroffen sind kleinere Kliniken und Tageskliniken mit begrenzten personellen und finanziellen Spielräumen. Dadurch drohen regionale Versorgungslücken und der Verlust wohnortnaher Angebote.
Neben den Folgen für die Versorgung sehen die Kliniken auch erhebliche fachliche Defizite der Richtlinie. Die Personalvorgaben sind wissenschaftlich nicht ausreichend abgesichert und Versorgungsrealitäten sowie unterschiedliche Behandlungskonzepte werden nur unzureichend berücksichtigt.
Die niedersächsischen Kliniken fordern daher ein Moratorium der Sanktionsregelungen, praxistaugliche Übergangsregelungen sowie eine grundlegende Überarbeitung der PPP-RL auf Basis wissenschaftlicher Evidenz und tatsächlicher Versorgungsbedarfe. Nur mit realistischen Vorgaben, verlässlicher und auskömmlicher Finanzierung und ausreichender Flexibilität kann die psychiatrische Versorgung nachhaltig gesichert werden.
Mit bereits vier vorangegangenen Erklärungen haben die Kliniken in den Vorjahren auf wesentliche Kritikpunkte an der PPP-RL aufmerksam gemacht und Anpassungsvorschläge unterbreitet.
Die „5. Erklärung der niedersächsischen Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik zur PPP-RL“ ist dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.
