Wirtschaftliche Schieflage: Krankenhäuser benötigen Unterstützung des Landes
Hannover, 30. Januar 2025
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) begrüßt, dass der Niedersächsische Landtag sich am morgigen Freitag mit der Situation der Kliniken befasst. Grundlage hierfür ist der Entschließungsantrag „Notruf aus den Kliniken - Rettung statt Schließung“ (Drucksache 19/6277).
„Der Entschließungsantrag ist angesichts der wirtschaftlich angespannten Lage der Krankenhäuser unterstützenswert. Infolge massiver Defizite steht vielen Kliniken das Wasser bis zum Hals. Die Krankenhäuser benötigen dringend zusätzliche Liquidität und finanzielle Planungssicherheit, um weiterhin eine hochwertige Versorgung zu gewährleisten und den Umbau der Kliniklandschaft im Zuge der Reform zu bewältigen. Das Land Niedersachsen sollte daher seine Verantwortung annehmen und den Krankenhäusern konkret Hilfe leisten. Die Zeit dafür ist jetzt“, unterstreicht Rainer Rempe, Vorsitzender der NKG.
Ein wesentliches Defizit der von Bund und Ländern beschlossenen Krankenhausreform ist, dass diese keine - unbestritten notwendige - Überbrückungsfinanzierung für die Kliniken vorsieht, bis die Reform 2027 finanziell wirksam wird. Vor diesem Hintergrund hatte das Land Niedersachsen während der Verhandlungen mit dem Bund über die Krankenhausreform stets eine Überbrückungsfinanzierung gefordert. Letztlich hat Niedersachsen dem Bundesgesetz jedoch zugestimmt, obwohl dieses keine Übergangsfinanzierung beinhaltet. Nach Auffassung der NKG steht daher nun das Land in der Verantwortung, die Krankenhäuser in der Übergangsphase bis zum finanziellen Wirksamwerden der Reform zu unterstützen.
„Hervorzuheben ist, dass es sich bei der notwendigen Überbrückungsfinanzierung um einen Einmalbetrag handelt, der die bestehende Inflationslücke aus den Jahren 2022 und 2023 nur vorübergehend schließt. Es ist zwingend eine dauerhafte Anhebung der Krankenhausvergütungen durch Bundesrecht erforderlich. Hierfür sollte sich das Land Niedersachsen bei den anstehenden Verhandlungen zur Nachbesserung der Reform einsetzen“, ergänzt NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.