Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf eine Neufassung des „Vertrags zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V“ (AOP-Vertrag) geeinigt, der die bisherige Version ablöst.

Die Vertragsparteien folgen mit dem vorliegenden AOP-Vertrag den gesetzlichen Auftrag zur Erweiterung des Leistungskatalogs (AOP-Katalog) und zur Formulierung einer nach Schweregraden differenzierten, einheitlichen Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte. Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Vertragstext lediglich wenige Änderungen und Klarstellungen vorgenommen, der AOP-Katalog ist nur geringfügig erweitert worden.

AOP-Katalog 2025

Die Vertragspartner nach § 115b SGB V haben mit Wirkung zum 1. Januar 2025 den AOP-Katalog überarbeitet.

Wichtigste Änderungen:

  • Überleitung auf die OPS-Version 2025, dabei Neu-Ausweis von 11 OPS-Kodes in Abschnitt 1
  • Aufnahme der OPS-Kodes 1-418.5 (Biopsie ohne Inzision an Knochen mit Steuerung durch bildgebende Verfahren: Becken) und 5-579.62 (Andere Operationen an der Harnblase: Injektionsbehandlung: Transurethral)
AOP-Katalog 2024 – ab 01.07.2024

Die Vertragspartner nach § 115b SGB V haben mit Wirkung zum 1. Juli 2024 den AOP-Katalog – Abschnitt 2 bereinigt und ergänzt. Ein großer Teil der bisher mit einem „*“ gekennzeichneten Gebührenordnungspositionen wurde in eine reguläre EBM-Vergütung überführt.

Neu hinzugekommen ist die Leistung „Kardioversion mit dem OPS-Code 8-640.0.

AOP-Katalog 2024 - bis 30.06.2024

Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 SGB V haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf eine Anpassung des AOP-Katalogs geeinigt.

Wichtigste Änderungen:

  • Aufnahme 171 neuer Leistungen
  • Anpassung Deckblatt und Präambel
  • Überarbeitung OPS-Texte

 

AOP-Katalog 2023

Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 SGB V haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf eine Anpassung des AOP-Katalogs geeinigt.

Wichtigste Änderungen:

  • Anpassung Deckblatt und Präambel
  • Überarbeitung OPS-Texte
  • Aufnahme 154 neuer Leistungen in Abschnitt 1
  • Aufnahme 54 neuer Leistungen in Abschnitt 2