Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich auf eine weitere Neufassung des „Vertrags zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V“ (AOP-Vertrag) verständigt. Sie hat den bisherigen Vertrag mit Wirkung zum 1. Januar 2024 abgelöst.

Die vorliegende Neufassung des AOP-Vertrages stellt die zweite Stufe der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags aus dem MDK-Reformgesetz aus 2019 dar, nach dem die Vertragsparteien mit der Erweiterung des Leistungskatalogs (AOP-Katalog) sowie der Formulierung von Regelungen für eine nach Schweregraden differenzierte, einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte beauftragt wurden.

Die bereits in 2023 eingeführten „Kontextverfahren“ (Anlage 2 zum AOP-Vertrag) zur Begründung einer stationären Behandlung von Indikationen, die Bestandteil des AOP-Katalogs sind, bleiben enthalten. In 2024 neu hinzugekommen ist eine Auflistung von Indikationen, für die ein „Frakturzuschlag“ abgerechnet werden kann (Anlage 3 zum AOP-Vertrag).

AOP-Katalog 2024 – ab 01.07.2024

Die Vertragspartner nach § 115b SGB V haben mit Wirkung zum 1. Juli 2024 den AOP-Katalog – Abschnitt 2 bereinigt und ergänzt. Ein großer Teil der bisher mit einem „*“ gekennzeichneten Gebührenordnungspositionen wurde in eine reguläre EBM-Vergütung überführt.

Neu hinzugekommen ist die Leistung „Kardioversion mit dem OPS-Code 8-640.0.

AOP-Katalog 2024 - bis 30.06.2024

Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 SGB V haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf eine Anpassung des AOP-Katalogs geeinigt.

Wichtigste Änderungen:

  • Aufnahme 171 neuer Leistungen
  • Anpassung Deckblatt und Präambel
  • Überarbeitung OPS-Texte

 

AOP-Katalog 2023

Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 SGB V haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf eine Anpassung des AOP-Katalogs geeinigt.

Wichtigste Änderungen:

  • Anpassung Deckblatt und Präambel
  • Überarbeitung OPS-Texte
  • Aufnahme 154 neuer Leistungen in Abschnitt 1
  • Aufnahme 54 neuer Leistungen in Abschnitt 2
AOP-Katalog 2022

Die Vertragspartner nach § 115b SGB V haben sich auf eine Anpassung des AOP-Katalogs mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geeinigt.

Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Anpassung von Deckblatt und Präambel
  • OPS-Überleitung der Version 2021 auf die Version 2022
  • Anpassung von OPS-Texten
  • Auf die Aufnahme neuer Leistungen wurde aufgrund der aktuell in Arbeit befindlichen Neufassung des AOP-Katalogs verzichtet.