Ambulantes Operieren nach § 115b SGB V
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) haben sich auf eine Neufassung des „Vertrags zur Durchführung ambulant durchführbarer Operationen, sonstiger stationsersetzender Eingriffe und stationsersetzender Behandlungen gem. § 115b Abs. 1 SGB V“ (AOP-Vertrag) verständigt. Sie hat den bisherigen Vertrag zum 1. Januar 2023 abgelöst.
Die vorliegende Neufassung des AOP-Vertrages stellt die erste Stufe zur Umsetzung eines gesetzlichen Auftrags des MDK-Reformgesetzes vom 14. Dezember 2019 dar, mit dem die Vertragsparteien einen erweiterten Leistungskatalog (AOP-Katalog) sowie Regelungen für eine nach Schweregraden differenzierte, einheitliche Vergütung für Krankenhäuser und Vertragsärzte vereinbaren sollen.
Ferner wurde eine neue Grundlage für die Begründung einer stationären Leistungserbringung beschlossen. Hiernach wird zunächst davon ausgegangen, dass alle im AOP-Katalog enthaltenen Positionen ambulant behandelt werden, wenn nicht einer oder mehrere sogenannte „Kontextfaktoren“ wie z.B. Vorerkrankungen oder Beeinträchtigungen vorliegen, die eine stationäre Behandlung erfordern. Eine Liste der Kontextfaktoren wurde als Anlage zum AOP-Vertrag beigefügt.
Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 SGB V haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2023 auf eine Anpassung des AOP-Katalogs geeinigt.
Wichtigste Änderungen:
- Anpassung Deckblatt und Präambel
- Überarbeitung OPS-Texte
- Aufnahme 154 neuer Leistungen in Abschnitt 1
- Aufnahme 54 neuer Leistungen in Abschnitt 2
Die Vertragspartner nach § 115b SGB V haben sich auf eine Anpassung des AOP-Katalogs mit Wirkung zum 1. Januar 2022 geeinigt.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Anpassung von Deckblatt und Präambel
- OPS-Überleitung der Version 2021 auf die Version 2022
- Anpassung von OPS-Texten
- Auf die Aufnahme neuer Leistungen wurde aufgrund der aktuell in Arbeit befindlichen Neufassung des AOP-Katalogs verzichtet.
Die Vertragspartner nach § 115b SGB V haben sich auf eine Anpassung des AOP-Katalogs mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geeinigt.
Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Anpassung von Deckblatt und Präambel
- OPS-Überleitung der Version 2020 auf die Version 2021
- Anpassung von OPS-Texten
- Aufnahme neuer Leistungen in Abschnitt 1