Offener Brief der Landeskrankenhausgesellschaften an den Bundesgesundheitsminister

Offener_Brief_an_BMG_Lauterbach_20240312 (.pdf) (241,0 kB)

Umfragen

Umfrage Landesbasisfallwert 2024

Umfrage Landesbasisfallwert 2024 (.pdf) (955,4 kB)

Umfrage Referenzzeitraum § 26f KHG

Umfrage Referenzzeitraum § 26f KHG(.xlsx) (13,2 kB)

Umfrage aktueller Stand Budget-/Pflegebudgetverhandlungen

Umfrage aktueller Stand Budget-/Pflegebudgetverhandlungen (138,1 kB)

Umfrage Remdesivir Restbestände

Umfrage Remdesivir Restbestände (416,3 kB)

Fristübersicht

Tools

Teamviewer Setup V12 (NKG)

Teamviewer Setup V12 (NKG (14,8 MB)

Hinweise

Datenschutzhinweise für Telefonkonferenzen und Webinare via „Zoom“ der NKG

Datenschutzhinweise für Telefonkonferenzen via „Zoom“ der NKG (261,3 kB)

Elektronische Dokumentenvorlage nach § 4 der AEB-Psych-Vereinbarung 2020

Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die DKG haben eine elektronische Dokumentenvorlage nach § 4 der AEB-Psych-Vereinbarung 2020 zur Übermittlung der Formulardaten aus der AEB-Psych an die anderen Vertragsparteien der Budgetvereinbarung vereinbart. Die Dateien können hier heruntergeladen werden.

Empfehlung zur ehrenamtlichen Krankenhaus-Hilfe („Besuchsdienst“)

Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine wertvolle Unterstützung in den Krankenhäusern. Sie leistet vielerorts einen wichtigen Beitrag im Patientenkontakt. Die Aufgaben sind unterschiedlich; sie ergeben sich aus den Bedürfnissen der Patienten. Die Ehrenamtlichen im „Besuchsdienst“ nehmen sich Zeit für Gespräche, hören zu, lesen vor, gehen mit den Patienten spazieren oder fahren mit dem Rollstuhl aus. Sie machen kleine Besorgungen und Botengänge oder helfen beim Schreiben von Briefen. Neben derzeit über 11.000 sog. „Grünen Damen und Herren“ der Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe sowie etwa 3.500 ehrenamtlichen Helfern der BAG Katholische Krankenhaushilfe gibt es eine Vielzahl lokal organisierter Dienste.

Die „Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur ehrenamtlichen Krankenhaus-Hilfe“ kann als Grundlage für einen angemessenen und organisierten Umgang mit den Ehrenamtlichen und deren Einsatz am Patientenbett eingesetzt werden.

Positionspapier der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft

Positionen der NKG (2,0 MB)

Krankenhaus-Alarm- und -Einsatzplan (KAEP)

In Zusammenarbeit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes mit der Ärztekammer Niedersachsen, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Forum Leitender Notärzte, der Medizinischen Hochschule Hannover und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft wurde ein

 Muster

„Krankenhaus-Alarm- und Einsatzplan“

erarbeitet.

 

Den Krankenhäusern soll damit ein Muster an die Hand gegeben werden, mit dessen Hilfe bestehende Notfallpläne aktualisiert werden können, oder - in den seltenen Fällen, in denen keinerlei derartige Pläne vorhanden sein sollten - aus denen heraus ein eigener Notfallplan entwickelt werden kann.

 

Inhaltlich stellt das Muster eine Mischform aus Mustertexten und von Krankenhaus auszuarbeitenden Richtlinien dar. An einigen Stellen werden Texte auch als Beispielformulierung eingesetzt.

 

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine krankenhausindividuelle Anpassung des Musterplanes erforderlich ist.

Vertrag zu den Bereichen des § 112 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 4 und 5 SGB V

Vertrag zu den Bereichen des § 112 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 4 und 5 SGB V (75,9 kB)