Ausbildungsbudget 2020

Ausbildungshinweise nach § 17a KHG

Gemäß § 21 KHEntgG sind die Daten für das Datenjahr 2019 spätestens bis zum 31. März 2020 von den Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Ausbildende Krankenhäuser übermitteln auch die Datei „Ausbildung“.

Die NKG stellt Ausfüllhinweise zur Datei "Ausbildung" für die Datenübermittlung nach §21 KHEntgG bereit.

Hinweise Jahresabschlussprüfer

Hinweise zu den Aufstellungen des Krankenhauses für die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers nach § 17a Abs. 7 S. 2 KHG - Budgetjahr 2019 -

Mit der Einführung eines separaten Ausbildungsbudgets hat der Gesetzgeber in § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG folgende Regelung getroffen:

 „Der Krankenhausträger hat für die Budgetverhandlungen nach Absatz 3 eine vom Jahresabschlussprüfer bestätigte Aufstellung für das abgelaufene Jahr über

    1. die Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds und

    2. den in Rechnung gestellten Zuschlägen,

    3. Erlösabweichungen zum vereinbarten Ausbildungsbudget und

    4. die zweckgebundene Verwendung der Mittel

vorzulegen“.

Die NKG hat - wie in den vergangenen Jahren zu - dieser Regelung Hinweise veröffentlicht. Eine für das Budgetjahr 2019 aktualisierte Version steht ab sofort zur Verfügung.