Ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach § 116b SGB V

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V bietet als eigenständiger Versorgungsbereich die Möglichkeit zur Schaffung kooperativer Behandlungsmodelle, zu denen sowohl ambulant als auch stationär erbrachte Leistungen zählen können.

Die Zielgruppe dieser sektorübergreifenden Strukturen sind Patienten, die entweder auf Grund der Schwere oder der Seltenheit Ihrer Erkrankung einer speziellen, interdisziplinär abgestimmten Therapie in besonders qualifizierten Einrichtungen bedürfen, die die Regelversorgung in der Fläche nicht gewährleisten kann.

ASV-Richtlinie

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über ambulante spezialfachärztliche Versorgung gemäß § 116b SGB V:

 

https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/80/

ASV-Abrechnungsvereinbarung

Lesefassung der ASV-Abrechnungsvereinbarung in der Fassung der 8. Änderungsvereinbarung vom 12.06.2018 (inkl. Anlagen 1, 3, 3a, 4 und 5):

Anzeigeformulare und Merkblätter

Die stets aktuellen Formulare zur Anzeige der Teilnahme sowie Merkblätter zum Stellen der Anzeige finden Sie – sortiert nach Indikation – auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN):

 

http://www.kvn.de/Antraege/Ambulante-Spezialfachaerztliche-Versorgung/