Finanzierungslücke der Krankenhäuser in Niedersachsen vergrößert sich ab November
Hannover, 02.11.2026
Die Krankenhäuser in Niedersachsen verlieren eine wichtige finanzielle Unterstützung. Zum 1. November 2026 ist der sogenannte Rechnungszuschlag ausgelaufen. Damit entfällt eine wesentliche finanzielle Entlastung in einer Phase, in der die Kliniken die Krankenhausreform umsetzen und zusätzliche Anforderungen bewältigen müssen. Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) kritisiert ein zunehmendes Missverhältnis zwischen steigendem Reformdruck und unzureichender politischer Unterstützung.
Mit dem bis Oktober geltenden Rechnungszuschlag in Höhe von 3,25 Prozent sollte die inflationsbedingte Finanzierungslücke aus den Jahren 2022/2023 teilweise ausgeglichen werden. Durch den Wegfall fehlen Niedersachsens Krankenhäusern rund 400 Millionen Euro jährlich bei ihren künftigen Erlösen. Die für 2027 ohnehin geplanten massiven Kürzungen aufgrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes kommen noch hinzu. Eine ab 2027 versprochene Abmilderung der Kürzungen um rund 55 Millionen Euro in Form eines neuen Rechnungszuschlags kann die Erlösverluste der niedersächsischen Krankenhäuser damit nicht ansatzweise kompensieren.
„Der Reformdruck steigt, gleichzeitig wird rücksichtslos gekürzt. Das passt nicht zusammen“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke. „Wer die Krankenhausstrukturen neu ordnen und die Patientenversorgung sichern will, muss auch die notwendige Finanzierung gewährleisten. Andernfalls steigt das Risiko für Leistungseinschränkungen, Personalabbau und weitere Insolvenzen massiv. Die aktuelle Kürzungspolitik steht der eingeleiteten Krankenhausreform diametral entgegen und gefährdet deren kontrollierte Umsetzung. Reformen brauchen Anschubinvestitionen und Zeit, um Wirkung zu entfalten.“
Die gewaltige Finanzierungslücke trifft die niedersächsischen Kliniken in einer kritischen Übergangsphase. Neben den strukturellen Veränderungen im Zuge der Krankenhausreform müssen sie zusätzliche Anforderungen erfüllen. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zum Hitzeschutz und zur Krisenresilienz, um den Krankenhausbetrieb auch angesichts zunehmender sicherheitspolitischer Herausforderungen und möglicher Katastrophen aufrechterhalten zu können.
